Entsorgungskonzept/Schadstoffkataster

Entsorgungskonzept
/Schadstoffkataster

Entsorgungskonzept

Im Vorfeld des Rückbaus baulicher Anlagen, ob es sich hierbei um eine Gründerzeitvilla oder um einen Industriekomplex handelt, wird in der Regel behördlicherseits ein Abriss- und Entsorgungskonzept gefordert. Hierbei sind alle Materialien, die während des Rückbaus anfallen, qualitativ zu erfassen.

Erstellung von Abfall- und Entsorgungskonzepten

Das Abfall- und Entsorgungskonzept dient als Grundlage zur Klärung der Frage, ob die beim Abbruch anfallenden Materialien Schadstoffe enthalten. Ferner enthält es Hinweise zur Handhabung schadstoffhaltiger Materialien, Angaben zum Rückbauverfahren und den Arbeitsabläufen, sowie zum Schutz von Arbeitnehmern und der Umwelt im Rahmen der Rückbauarbeiten. Grundlage für die Erstellung eines Entsorgungskonzeptes ist die intensive Begehung des Objektes mit eventueller Probenahme und chemischer Analytik.

Beim Rückbau fallen neben dem hauptsächlich entstehenden mineralischen Bauschutt weitere unterschiedliche Materialien und Altbaustoffe an. Einige dieser im Entsorgungskonzept aufzuführenden Baustoffe haben sich im Laufe der Zeit aufgrund der Materialzusammensetzung als gesundheitsschädigend herausgestellt, wie z.B. Asbestzementabfälle oder künstliche Mineralfasern (KMF). Andere wurden durch Oberflächenbehandlungen mit Umweltschadstoffen belastet wie z.B. durch Teeröle oder Holzschutzmittel.

Behandlung von schadstoffbelasteten Baustoffen

Schadstoffbelastete Baustoffe sind häufig nicht mehr bzw. nur unter der Einhaltung bestimmter Bedingungen verwertbar und so im Abfall- und Entsorgungskonzept separat aufzuführen. Sie müssen stets getrennt von den wiederverwertbaren Materialien spezifischen Entsorgungsanlagen zugeführt werden. Im Hinblick auf die zuvor genannten problematischen Abbruchabfälle, aber auch hinsichtlich der recycelfähigen Abfälle, sind während der Abbrucharbeiten und bei der Entsorgung eine Reihe gesetzlicher Vorschriften einzuhalten. Alle maßgeblichen Richtlinien werden im Entsorgungskonzept aufgeführt. Gerne erarbeiten wir für Sie ein Entsorgungskonzept im Rahmen Ihrer Abbruchmaßnahme.

Schadstoffkataster

Beim Rückbau von baulichen Anlagen müssen sich Bauherren und Investoren rechtzeitig mit dem Thema „Schadstoffkataster“ auseinandersetzen. Hier ist es ratsam, sich für die Erstellung eines Schadstoffkatasters an ein erfahrenes Ingenieurbüro zu wenden. Wir übernehmen für Sie unter Anwendung behördlich zugelassener Verfahren alle wichtigen Schritte.

Die Erstellung eines Schadstoffkatasters wird durch geltende Richtlinien für Rückbaumaßnahmen in entsprechender Form geregelt. Es werden die Weichen für eine sachgemäße Entsorgung von Bau- und Gefahrstoffen gelegt. Mittlerweile wird ein Schadstoffkataster in der Regel im Rahmen des Genehmigungsverfahrens behördlich gefordert.

Rückbau ist an strenge Auflagen gebunden

Die in Gebäuden oder Bauteilen vorhandenen Schadstoffe sind vor dem eigentlichen Abbruch oder Umbau zu entfernen. Der Rückbau und die Entsorgung belasteter Baumaterialien sind an strenge Auflagen gebunden und durch die damit verbundenen Regelungen und Anforderungen soll ein solider Schutz für Arbeitskräfte sowie die Umwelt geschaffen werden. Unsere umfangreichen Erfahrungen stellen wir Ihnen gerne für die Erstellung Ihres Schadstoffkatasters zur Verfügung.

Schadstoffe treten in vielen Altbauten auf

Es gibt typische Schadstoffe, die regelmäßig in Altbauten anzutreffen bzw. nutzungsbedingt entstanden sind. Dazu gehört in erster Linie Asbest, das in verschiedenen Gebäudeteilen eingesetzt wurde. Es findet sich in Form von Zementplatten („Eternit“) auf Dächern und an Fassaden, sowie als schwach gebundene Variante, z.B. als Rohrummantelung. Des Weiteren finden sich PCB, teerhaltige Baustoffe, künstliche Mineralfasern und Holzschutzmittel.

Im Zuge der Erstellung eines Schadstoffkatasters werden zunächst alle vorhandenen Bestandspläne gesichtet. Anschließend findet eine intensive Objektbegehung statt, verbunden mit einer Probenahme verdächtiger Bausubstanz und der anschließenden chemischen Analytik. Das zu erstellende Schadstoffkataster enthält dann eine Zusammenstellung aller vorhandenen Schadstoffe, sowie konkrete Angaben zum Ausbau und zur Entsorgung nach den geltenden Richtlinien. Selbstverständlich können wir auch entsprechende Ausschreibungsunterlagen für die Ausführung der Maßnahmen erarbeiten.

Wir informieren Sie gerne umfassend zum Thema Bodengutachten in einem persönlichen Gespräch!